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Als Berufsschule bezeichnet man die Schulform, die Schülerinnen und Schüler besuchen, die sich in einer kaufmännischen Berufsausbildung befinden. Diese werden i. d. R. an 3 Tage/Woche im Betrieb ausgebildet und besuchen an den anderen beiden Tagen die Berufsschule ("Teilzeit-Schulform"). Die Auszubildenden werden von ihren Ausbildungsbetrieben an der Schule angemeldet. Es ist also nicht möglich, sich ohne einen Ausbildungsplatz an der Berufsschule anzumelden.
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